Allgemeine Geschäftsbedingung der Grolimund Präzisions AG

Allgemeines

  1. Die Grolimund Präzisions AG führt ihre Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Anderslautende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Grolimund Präzisions AG ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
  2. Alle zwischen der Grolimund Präzisions AG und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Soweit nicht anders vereinbart, sind mittels elektronischer Mittel übertragene oder festgehaltene Texte der Schriftform gleichgestellt.

Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Grolimund Präzisions AG nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat.

Umfang der Lieferungen und Leistungen; technische Unterlagen

  1. Für Umfang und Ausführung der Lieferungen und Leistungen sind die Bestellungen des Kunden sowie ergänzende technische Unterlagen (Zeichnungen) und die Auftragsbestätigung der Grolimund Präzisions AG massgebend. Darüber hinausgehende Lieferungen und Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  2. Werden Zeichnungen oder andere technische Unterlagen ausgehändigt, so anerkennt die Grolimund Präzisions AG die damit verbundenen Eigentums- und übrigen Rechte des Kunden. Alle technischen Unterlagen werden vertraulich behandelt. Sie dürfen nur für den Zweck, für welchen sie ausgehändigt wurden, und nur in dem zur Vertragserfüllung nötigen Ausmass verwendet werden.

Preise

  1. Es gelten unsere Preise in Schweizer Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  2. Die Grundlage für den Preis einer Lieferung bildet die jeweilige Offerte der Grolimund Präzisions AG. Sie ist jedoch zu angemessenen Preisanpassungen bemächtigt, sofern sich eine Änderung der Kalkulationsgrundlage als für sie nachteilig erweist. 

Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungsfrist beträgt ohne anderslautende Vereinbarung jeweils 30 Tage ab Rechnungsdatum.
  2. Die Zahlungen sind am Domizil der Grolimund Präzisions AG zu deren freien Verfügung ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern oder Gebühren irgendwelcher Art zu leisten, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Bei Zahlungsverzug behält sich die Grolimund Präzisions AG die sofortige Einstellung ausstehender Lieferungen und Leistungen vor und ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. geltend zu machen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Retentionsrecht

Die für den Kunden bearbeiteten Werkstücke, welche sich im Besitz der Grolimund Präzisions AG befinden, kann diese bis zur Befriedigung der mit der Bearbeitung in Zusammenhang stehenden, fälligen Forderungen zurückbehalten.

Verpackung, Transport und Versicherung

  1. Sämtliche Verpackungs-, Transport-, Versand- und Versicherungkosten trägt der Kunde.
  2. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für Beanstandungen hat sich der Kunde an den letzten Frachtführer zu wenden, sobald er die Lieferungen oder Frachtdokumente erhalten hat. 

Übergang von Nutzen und Gefahr

  1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk Oensingen auf den Kunden über.
  2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, welche die Grolimund Präzisions AG nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der ursprünglich geplanten Auslieferung ab Werk Oensingen auf den Kunden über. Die Lieferungen werden ab diesem Zeitpunkt auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Grolimund Präzisions AG in 4702 Oensingen.