Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Grolimund Präzisions AG nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat.
Die für den Kunden bearbeiteten Werkstücke, welche sich im Besitz der Grolimund Präzisions AG befinden, kann diese bis zur Befriedigung der mit der Bearbeitung in Zusammenhang stehenden, fälligen Forderungen zurückbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Grolimund Präzisions AG in 4702 Oensingen.